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VERLÄNGERUNG – Gültigkeit von Ausweisdokumenten automatisch bis 30. September 2021 verlängert

Verlängerung (30. April 2021):

Mit dem Gesetzesdekret vom 30. April 2021 Nr. 56 wurde eine weitere Verlängerung der Gültigkeit der italienischen Ausweis- und Identitätsdokumente eingeführt.  Die Gültigkeit der italienischen Ausweis- und Identitätsdokumente, einschließlich der Pässe und Personalausweise, wird ausschliesslich zum Zweck der persönlichen Identifizierung, bis zum 30. September 2021 verlängert.

Im Hinblick auf Grenzübertritte bleibt die Gültigkeit der oben genannten Dokumente aber auf das im jeweiligen Dokument angegebene Ablaufdatum beschränkt und gilt folglich NICHT als verlängert.

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Im Sinne des Dekretes Nr. 34, Art. 157 vom 19. Mai 2020 wird hiermit bekanntgegeben, dass die Gültigkeit aller von öffentlichen italienischen Verwaltungen ausgestellter Ausweis- und Identitätsdokumente, einschließlich der Pässe und Personalausweise, die bereits abgelaufen sind oder nach dem Inkrafttreten des Gesetzesdekrets (17.03.2020) ablaufen, bis zum 31. Dezember 2020 verlängert wurde.

Im Hinblick auf Grenzübertritte bleibt die Gültigkeit der oben genannten Dokumente aber auf das im jeweiligen Dokument angegebene Ablaufdatum beschränkt und gilt folglich NICHT als verlängert.

Die Dokumente, deren Gültigkeiten wie geschildert automatisch als bis zum 31. Dezember 2020 verlängert gelten, können also zu ersonenbezogenen Erkennungs- und Ausweisungszwecken sowie für alle weiteren vom Gesetz vorgesehenen
Bestimmungen genutzt werden, NICHT jedoch als Reisedokumente.

Anhang:

Verbalnote_Italienische Botschaft Berlin 1721_22-09-2020

Antwort des Deutschen Auswärtigen Amtes_Rundnote_30/2020