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ENIT – Vademekum zur Einreise nach Italien zu Coronazeiten (wie man sich verhalten soll im Auto, in den Hotels, Bars & Restaurants, Geschäften, etc. )

Wir veröffentlichen in Folge das Vademekum der Nationalen Italienischen Agentur für Tourismus (ENIT) zur Wiedereröffnung Italiens für den Tourismus:
http://www.italia.it/de/nuetzliche-infos/wiedereroeffnung-fuer-touristen-in-italien.html

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Die italienische Tourismusbranche ist wieder bereit, italienische und ausländische Touristen in der Sommersaison willkommen zu heißen. Es ist in der Tat wieder möglich, sich im ganzen Land frei zu bewegen und alle normalen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen: Museen und andere kulturellen Stätte aber auch Hotels, Bars und Restaurants sind wieder geöffnet; Flughäfen, Bahnhöfe und Verkehrsdienste funktionieren wieder; Campingplätze, Berghütten und Strandbäder haben sich entsprechend organisiert, um Urlauber sicher unterzubringen.

Ausgenommen hiervon sind nur vier italienische Regionen, die eine Registrierung bei der Einreise verlangen:

Sardinien: Es ist notwendig, ein Online-Formular auf der Website der Region Sardinien 48 Stunden vor Anreise auszufüllen (das Formular ist NICHT in gedruckter Form in Flugzeugen oder auf den Schiffen erhältlich).

(…)

Kalabrien: Es ist notwendig, auf der Website der Region Kalabrien ein Formular auszufüllen, das speziell für den Covid-Notfall erstellt wurde.

In ganz Italien ist es Pflicht, in öffentlichen Innenräumen eine Mundschutzmaske zu tragen. Im Freien ist dies nicht notwendig, außer wenn die soziale Distanzierung nicht eingehalten werden kann. Einzige Ausnahme ist die Lombardei, denn in dieser Region ist das Tragen der Mundschutzmaske (außer bei sportlichen Aktivitäten) auch im Freien vorgeschrieben.

Die Einreise nach Italien ist für Personen aus folgenden Ländern erlaubt:

Mitgliedstaaten der Europäischen UnionStaaten, die Vertragsparteien des Schengen-Abkommens sindVereinigtes Königreich, Andorra, Fürstentum Monaco, Republik San Marino und Vatikanstadt

Personen, die in den letzten 14 Tagen vor der Einreise nach Italien andere als oben genannte Länder besucht haben, müssen sich für 14 Tagen in eigenverantwortliche Isolierung begeben.

Einwohner aus Algerien, Australien, Kanada, Georgien, Japan, Montenegro, Marokko, Neuseeland, Ruanda, Serbien, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay dürfen nach Italien einreisen, müssen sich aber einer 14-tägigen eigenverantwortlichen Isolierung unterziehen. Die Liste der nicht EU-Länder und der Extra-Schengen Länder wird im 2-Wochen-Rythmus überarbeitet, die entsprechenden Informationen werden laufend aktualisiert.

Weiterführende Informationen finden Sie im FAQ – Bereich des italienischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten.

Nachstehend finden Sie detaillierte Angaben für jeden Bereich:

FAHRTEN MIT DEM AUTO

Personen in einem Haushalt lebend

Es gibt keine besonderen Maßnahmen für die Autofahrt, wenn alle Insassen aus einem Haushalt kommen.

Personen aus verschiedenen Haushalten

Für Personen aus verschiedenen Haushalten, die in einem Auto fahren, gilt:

– außer dem Fahrer darf niemand vorne sitzen, der Beifahrersitz muss frei bleiben

– auf den hinteren Sitzen dürfen je Reihe max. 2 Mitfahrer Platz nehmen, der Mittelsitz muss frei bleiben

– der Fahrer und die Mitfahrer müssen während ihres Aufenthalts im Auto eine Maske tragen

Beispiel: Ein normaler PKW mit 4 bis 5 Sitzen darf max 3 Personen befördern, nämlich den Fahrer vorne und dahinter 2 Mitfahrer, die an den äußeren Sitzen Platz nehmen.

Sofern der Wagen mehr als eine Rückbank hat, gelten für jede weitere dieselben Regeln.

Falls der Wagen zwischen Fahrerbereich und Mitfahrerbereich mit einer Trennung versehen ist (Plexiglas) muss keine Maske getragen werden, aber in diesem Fall, darf außer dem Fahrer vorne nur 1 Person auf der Rückbank mitfahren.

Beispiel: Ein PKW mit 4 bis 5 Sitzen und Trennung zwischen Fahrerbereich und hinteren Sitzen darf max. 2 Personen transportieren: den Fahrer und einen Mitfahrer auf der Rückbank.

BARS UND RESTAURANTS

Restaurants, Bars, Pubs, Konditoreien und Eisdielen können regulär betreten werden. Die Mundschutzmaske muss beim Eintreten aufgesetzt werden bzw. jedes Mal, wenn man sich vom Tisch erhebt. Am Eingang kann die Körpertemperatur gemessen und eine Desinfizierung der Hände verlangt werden; das Lokal könnte einen separaten Ein- und Ausgang haben. Bitte warten Sie, bis Sie zum Tisch begleitet werden. Getränke und Mahlzeiten können an der Theke bestellt werden, wobei zu den anderen Personen ein Mindestabstand von 1 m einzuhalten ist. Für Restaurants wird eine Reservierung empfohlen.

STRÄNDE UND AUSGESTATTETE STRANDBÄDER

Beim Eintritt in die Strandbäder kann die Körpertemperatur gemessen werden. Bitte warten Sie, bis Sie zu Ihrem Sonnenschirm begleitet werden (eine Reservierung ist hier ebenfalls empfehlenswert). In den Strandbädern ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu den anderen Personen einzuhalten. Auf freien Stränden muss ein Mindestabstand von 1 Meter eingehalten werden; das Ausüben von Sportaktivitäten in Gruppen, die eine Ansammlung von Menschen zur Folge haben könnten, ist nicht gestattet.

HOTELS UND BEHERBERGUNGSBETRIEBE

Beim Eintritt in Hotels, B&B, Herbergen und Ferienwohnungen kann die Körpertemperatur gemessen werden und es kann verlangt werden, die Hände mit Gel zu desinfizieren. In den Gemeinschaftsbereichen und in den Aufzügen ist zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten, außer es handelt sich um Mitglieder derselben Familie, Lebenspartner oder Mitbewohner desselben Zimmers). Die Mundschutzmaske muss in geschlossenen Gemeinschaftsbereichen aufgesetzt werden, im Freien ist sie hingegen nicht notwendig.

EINZELHANDEL UND KOMMERZIELLE AKTIVITÄTEN

In Geschäften, Einkaufszentren, Märkten, Friseur- und Kosmetiksalons muss während des gesamten Aufenthalts eine Mundschutzmaske getragen und ein Abstand von 1 Meter zu den anderen Personen eingehalten werden. Der Zugang könnte reglementiert erfolgen und eventuell kann die Körpertemperatur mit Thermoscannern erfasst werden; außerdem kann das Desinfizieren der Hände notwendig sein. Alle wartenden Personen müssen den Sicherheitsabstand einhalten. Im Falle von Friseur- und Kosmetiksalons ist eine Reservierung vorzuziehen.

VERKEHRSVERBINDUNGEN UND TRANSPORTMITTEL

Verbindungen per Flugzeug, Schiff und Straßenverkehr bestehen mit allen EU-Ländern, den Mitgliedern des Schengener Abkommens und Großbritannien. Bis zum 30. Juni sind Verbindungen mit weiteren Ländern nicht möglich. In Stadt- und Fernbussen, Schiffen, Fähren und Zügen ist stets eine Mundschutzmaske zu tragen; ferner muss die soziale Distanz zu fremden Personen eingehalten werden und es dürfen nur die markierten Sitzplätze belegt werden. Die maximale Anzahl der an Bord zugelassenen Reisenden könnte begrenzt sein. Einzige Ausnahme hierzu bildet Sardinien, wo die internationalen Verkehrsverbindungen erst am 25. Juni geöffnet werden.

ALM- UND WANDERHÜTTEN

Der Zugang zu den Berghütten ist nur für eine maximale Anzahl von Personen möglich. Bei Eintritt ist eine Mundschutzmaske zu tragen und die Hände müssen desinfiziert werden. Im Innern der Hütten und in den Außenbereichen muss ein Abstand von 1 Meter zu Fremden eingehalten werden. Es wird nur am Tisch bedient und es wird empfohlen, Übernachtungen, Mittag- oder Abendessen zu reservieren.

ÄMTER MIT PUBLIKUMSVERKEHR

Private und öffentliche Ämter dürfen nur mit Mundschutzmaske betreten werden. Am Eingang könnte die Körpertemperatur gemessen und eine Desinfizierung der Hände verlangt werden. Terminvereinbarungen werden vorgezogen.

FITNESSSTUDIOS UND SCHWIMMBÄDER

Beim Betreten von Schwimmbädern oder Fitnessstudios kann die Körpertemperatur gemessen und das Desinfizieren der Hände verlangt werden. Der Zugang könnte kontingentiert oder nur nach Voranmeldung möglich sein. Es ist untersagt mit anderen Personen zusammen Schließfächer zu benutzen bzw. Wasser- oder Thermosflaschen, Handtücher und Bademäntel zu tauschen. In den Umkleideräumen und in den Duschen dürfen nur die markierten Bereiche unter Einhaltung der Distanzen benutzt werden. Es ist notwendig, vor dem Betreten des Schwimmbads zu duschen und eine Bademütze aufzusetzen. In den Fitnessstudios ist eine Distanz zwischen den Personen von 1 Meter und bei körperlichen Aktivitäten von 2 Metern einzuhalten; außerdem dürfen nur Schuhe getragen werden, die ausschließlich für das Fitnessstudio verwendet werden.

MUSEEN UND ANDERE KULTURELLE STÄTTEN

Vor dem Betreten von Museen, Archiven und Bibliotheken kann die Körpertemperatur gemessen und eine Desinfizierung der Hände verlangt werden. Der Zugang könnte auf eine maximale Personenzahl kontingentiert sein. Warten Sie, bis Sie an der Reihe sind, indem Sie die Distanzen einhalten und eventuelle Wegeführungen beachten. Die Mundschutzmaske ist während der gesamten Zeit des Aufenthalts zu tragen. Hier ist eine aktualisierte Liste aller italienischer Museen, die derzeit geöffnet sind.

VERMIETUNG VON FAHRZEUGEN UND SONSTIGER AUSRÜSTUNG

In den Büros zur Vermietung von Fahrzeugen bzw. sonstiger Ausrüstung ist eine Mundschutzmaske zu tragen. Es kann die Körpertemperatur gemessen und eine Desinfizierung der Hände verlangt werden. Zur Vermeidung von Menschenansammlungen können besondere Wegeführungen vorhanden sein. Bei der Vermietung von Fahrrädern, Autos bzw. sonstiger Ausrüstung kann eine Desinfizierung der Hände oder das Tragen von Handschuhen erforderlich sein.

SPIELBEREICHE FÜR KINDER

Auf öffentlichen oder privaten Kinderspielplätzen kann eine Desinfizierung der Hände am Ein- und Ausgang notwendig sein. Die Mundschutzmaske ist nur für Kinder ab 6 Jahren Pflicht. Zwischen Fremden ist eine Distanz von 1 Meter einzuhalten.

KINOS UND THEATER

Der Zugang zu Kinos, Theatern und anderen Aufführungsstätten kann auf eine maximale Personenzahl begrenzt werden, wobei eine Voranmeldung notwendig sein kann. Personen in der Warteschlange haben den Sicherheitsabstand einzuhalten und müssen die Wegeführung beachten. Am Eingang kann die Körpertemperatur gemessen und eine Desinfizierung der Hände verlangt werden. Die Zuschauer dürfen sich unter Einhaltung der Distanz von 1 Meter zu den anderen Nutzern nur auf die markierten Plätze setzen (ausgenommen sind Mitglieder derselben Familie, Paare oder Freundesgruppen). Die Zuschauer haben die Mundschutzmaske während der gesamten Dauer der Vorführung zu tragen (davon ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren).

NATUR- UND VERGNÜGUNGSPARKS

Der Eintritt in Freizeitparks, Zoos, wandernden Vergnügungsparks (Karussells) oder Wasserparks kann auf eine bestimmte Personenanzahl begrenzt werden. Personen in der Warteschlange haben den Sicherheitsabstand von 1 Meter einzuhalten und müssen die Wegeführung beachten. Es kann die Körpertemperatur gemessen werden sowie am Ein- und Ausgang jeder Attraktion oder jedes Spielbereichs kann die Desinfizierung der Hände verlangt werden. In Abenteuerparks haben die Nutzer bei der Ausübung von Sportaktivitäten einen Abstand von 2 Metern einzuhalten und vor dem Aufsetzen des Helms bzw. dem Benutzen der Ausrüstung müssen die Hände desinfiziert werden. Der Mundschutz ist immer obligatorisch (außer in Wasserparks).

FESTIVALS UND MESSEN

Am Eingang zu Festivals und Messen kann die Körpertemperatur gemessen und eine Desinfizierung der Hände mit Gel verlangt werden. Es können Wegeführungen und verschiedene Ein- und Ausgänge geschaffen werden. Die zugeteilten Plätze sind einzuhalten und zwischen den Personen muss ein Mindestabstand von 1 Meter beachtet werden, außer es handelt sich um Freundes- oder Familiengruppen. Die Mundschutzmaske ist Pflicht.

THERMALBÄDER UND WELLNESSZENTREN

Der Zugang zu Thermalbädern und Wellnesszentren ist nur nach Voranmeldung möglich; der Zugang kann auf eine maximale Personenzahl begrenzt werden. Am Eingang kann die Körpertemperatur gemessen und eine Desinfizierung der Hände verlangt werden; es können separate Ein- und Ausgänge geschaffen werden. Zwischen den Personen ist ein Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten und in den geschlossenen Gemeinschaftsbereichen muss eine Mundschutzmaske getragen werden. Wäsche und Schließfächer dürfen nicht gemeinschaftlich benutzt werden. Bei Massagen muss die Mundschutzmaske getragen werden und vor und nach der Behandlung sind die Hände zu desinfizieren. Saunas und türkische Bäder dürfen nicht benutzt werden, außer diese werden in den Hotels als exklusive Dienstleistung angeboten.

BERG- UND TOURISTENFÜHRUNGEN

Berg- und Touristenführer dürfen nur kleine Gruppen begleiten. Bei Touristengruppen ist das Tragen der Mundschutzmaske Pflicht. Zu den anderen Teilnehmern ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 Meter einzuhalten. Vor Beginn sportlicher Aktivitäten kann die Messung der Körpertemperatur und die Desinfizierung der Hände notwendig sein. Die Teilnehmer dürfen untereinander keine Ausrüstung, Bekleidung, Essen oder Getränke tauschen. Während der gesamten Dauer der Aktivitäten ist ein Abstand von 2 Metern zu den anderen Teilnehmern einzuhalten. Beim Klettern sollte vorzugsweise flüssiges Magnesium auf Alkoholbasis verwendet werden.

DISKOTHEKEN

Der Zugang zu Diskotheken ist auf eine maximale Personenzahl begrenzt. Die Personen in der Warteschlange müssen einen Sicherheitsabstand von mindestens 1 Meter einhalten. Am Eingang kann die Messung der Körpertemperatur und die Desinfizierung der Hände verlangt werden; das Lokal könnte separate Wegeführungen für Ein- und Ausgänge haben. Die Mundschutzmaske ist sowohl drinnen als auch im Freien zu tragen, wenn es nicht möglich ist, einen Mindestabstand von 1 Meter zu den anderen Personen zu gewährleisten. Das Konsumieren von Getränken an der Theke ist nicht gestattet; der Zugang zur Bar ist unter Einhaltung des Mindestabstands zu den anderen Besuchern möglich. In der Lombardei öffnen die Discos am 10. Juli; in Kampanien sind Diskotheken bereits wieder geöffnet, aber nur für den Zugang zu Bars und Restaurants; getanzt werden darf hier ebenfalls wieder ab dem 14. Juli. Im Aostatal hingegen sind die Diskotheken noch geschlossen.

Für weitere Infos und Details können Sie die Richtlinien für die Wiedereröffnung von Wirtschafts- und Produktionsbetrieben konsultieren.

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