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NOTARIELLE BEGLAUBIGUNGEN – Ab 01. Juli 2020 Beglaubigungen und Unterschriften von Fotokopien nur nach vorheriger Terminabsprache mittels PrenotaOnline

 

WICHTIG: Ab 01. Juli 2020 werden Beglaubigungen von Unterschriften und von Fotokopien
nur noch vorheriger Terminabsprache über PrenotaOnline angenommen!

Aufgrund der neuen Dispositionen ab dem 01. Januar 2012 muss man sich ab sofort an einen „Notar vor Ort“ wenden.
Auf der Homepage www.notar.de kann man Italienisch sprechende deutsche Notare in der Nähe des eigenen Heimatortes finden.

Es wird geraten, dem italienischen Notar den gesamten Text inklusive Vollmacht auszuhändigen, um ihn dann dem deutschen Notar auszuhändigen, der dann die Beglaubigung der Unterschrift oder die Niederschrift des Aktes so übereinstimmend wie möglich vornehmen wird.

Es sei hiermit daran erinnert, dass falls der Akt auf Deutsch verfasst werden sollte oder er die sogenannte Beglaubigungsklausel auch auf Deutsch enthalten sollte, diese auf Italienisch übersetzt werden sollten, um auch in Italien gültig zu sein. Die Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer, der in diesem Generalkonsulat seine Unterschrift hinterlegt hat, ausgeführt werden. Die Unterschrift wird dann in diesem Generalkonsulat beglaubigt. Für die Beglaubigung muss man sowohl das deutsche Dokument als auch die Übersetzung vorlegen (Kosten € 24,00). Hier können Sie die Liste mit vereidigten Übersetzer*innen finden, die ihre Unterschrift in diesem Generalkonsulat hinterlegt haben.

BEGLAUBIGUNGEN

Die Beglaubigungen werden von einem Beamter des Generalkonsulats durchgeführt. Es geht v.a. um:

1) BEGLAUBIGUNG DER UNTERSCHRIFT: ein Beamter bestätigt, dass der Akt von der Person ist, die diesen unterschrieben hat; um die Beglaubigung der Unterschrift vorzunehmen, muss man persönlich mit einem Ausweisdokument (und falls möglich, dem eigenen Codice Fiscale) im Generalkonsulat vorstellig;
2) BEGLAUBIGUNG DER KOPIE: auf Vorzeigen eines italienischen Dokuments und dessen Fotokopie;
3) ÜBERSETZUNGEN: es werden die Unterschriften des vereidigten Übersetzers beglaubigt, der seine Unterschrift im Generalkonsulat hinterlegt hat. Es ist wichtig, hierfür sowohl das deutsche als auch das italienische Übersetzung vorzulegen. Die Übersetzung muss folgende Formulierung des Übersetzers enthalten: „LA PRESENTE TRADUZIONE E‘ CONFORME ALL’ORIGINALE CHE SI ACCLUDE“. Hier kann man die Liste mit den vereidigten Übersetzern finden. Es können ausschliesslich Übersetzungen aus der deutschen in die italienische Sprache beglaubigt werden.