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ITALIENISCHE BOTSCHAFT IN BERLIN – Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie in Italien

Die italienische Regierung traf wichtige Maßnahmen, um die Verbreitung des neuen Coronavirus einzuschränken. Diese Maßnahmen gelten für das gesamte Land:
https://ambberlino.esteri.it/ambasciata_berlino/de/in_linea_con_utente/covid-19/misure-adottate-in-italia.html

Insbesondere sind alle Bewegungen natürlicher Personen (sowohl innerhalb von Italien als auch Ein- und Ausreisen) untersagt, außer bei nachgewiesenen beruflichen Gründen, Situationen, in denen eine Notwendigkeit besteht, oder gesundheitlichen Gründen. Die beruflichen, Notwendigkeits- oder gesundheitlichen Gründe können, gemäß den geltenden Vorschriften, mit einer Eigenbescheinigung belegt werden. Es gibt außerdem Beschränkungen für die Ausübung öffentlicher Aktivitäten (Sport, Gastronomie, Unterhaltung usw.) und jede Form der Zusammenkunft von Menschen an öffentlichen oder für die Öffentlichkeit zugänglichen Orten. Zusätzlich zur Schließung der Schulen, bleiben Museen vorerst geschlossen sowie Veranstaltungen und Events ausgesetzt. Es wird empfohlen, immer einen Abstand von mindestens einem Meter zu anderen Menschen einzuhalten („soziale Distanz“).

Mit Dekret vom 22. März setzte die italienische Regierung die industrielle Produktion und den Handel bis auf einige systemrelevante Branchen aus. Außerdem wurde allen natürlichen Personen das Verlassen der Gemeinde, in der sie sich befinden, untersagt. Von diesem Verbot ausgenommen sind einzig Ortswechsel, die aus nachgewiesenen beruflichen, gesundheitlichen oder Gründen der absoluten Dringlichkeit erfolgen. Die Rückkehr an den eigenen Wohnort oder Wohnsitz zählte nicht mehr zu den zulässigen Gründen, welche einen Ortswechsel rechtfertigen.

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

Alle aus dem Ausland nach Italien zurückkehrende Personen müssen die für diesen Zweck vorgesehene Eigenerklärung ausfüllen, ihre Einreise den zuständigen Gesundheitsbehörden melden und sich – unabhängig von Symptomen – in häusliche Quarantäne begeben, welche von der jeweiligen Gesundheitsbehörde überwacht wird (von dieser Quarantänepflicht sind einzig Personen auf Durchreise ausgenommen oder aus beruflichen Gründen Einreisende, deren Aufenthalt 72 Stunden – in einigen Ausnahmefällen sind auch weitere 48 Stunden gestattet – nicht überschreitet). Die zuständigen Behörden können jedoch in Sonderfällen weitere Ausnahmen von der Quarantänepflicht genehmigen.
Weiterführende Informationen zu den geltenden Bestimmungen für eine Rückkehr nach Italien können in dem betreffenden Abschnitt auf dieser Website eingesehen werden.

Die diversen Bestimmungen zur Eindämmung der CoViD-19-Pandemie, welche die italienische Regierung in den letzten Wochen verabschiedet hat, wurden in einem einzigen Dekret des Präsidenten des Ministerrats (auf Italilenisch) vom 10. April 2020 zusammengefasst, welches die Gültigkeit der Bestimmungen bis zum 3. Mai 2020 verlängert.

Am 26. April 2020 (DPCM del 26/04/2020) hat die Regierung ein weiteres Dekret des Ministerpräsidenten erlassen, in dem die noch geltenden Einschränkungen und die ab dem 4. Mai vorgesehenen Lockerungen zum Start der so genannten „Phase 2“ festgelegt sind.

Die wichtigsten Maßnahmen sind:

– Die Bewegungseinschränkungen bleiben in Kraft: Ortswechsel sind auch nach dem 4. Mai nur aus beruflichen, gesundheitlichen Gründen oder bei Notwendigkeit innerhalb der Region, in der Sie sich befinden erlaubt, oder aus beruflichen oder Gründen absoluter Dringlichkeit auch zwischen verschiedenen Regionen (einschließlich der Rückkehr aus dem Ausland).
Die Rückkehr an den eigenen Wohnort oder Wohnsitz gehört wieder zu den Fällen, die einen Ortswechsel rechtfertigen.
Erlaubt sind auch Besuche bei Verwandten unter Verwendung einer Maske (Gruppenbildungen sind jedoch weiterhin verboten).

Personen mit Fieber über 37,5 müssen zu Hause bleiben, ihren Arzt kontaktieren und zwischenmenschliche Kontakte auf ein Minimum beschränken.

– Eine Verwendung von Masken (oder zumindest die Bedeckung von Mund und Nase) wird für alle verpflichtend, die der Öffentlichkeit zugängliche geschlossene Orte, einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel, betreten. Der Höchstpreis für Masken wird von der Regierung festgelegt.

– Abgesehen von Verboten, die Bürgermeister erlassen, werden der Zugang zu Parks und Gärten (immer unter Beachtung des Abstandsgebots) und die (individuelle) Ausübung körperlicher Aktivitäten im Freien erlaubt. Erlaubt werden Begräbnisfeierlichkeiten mit maximal 15 Personen (und Einhaltung des Abstandsgebots); das Verbot anderer religiöser Zeremonien bleibt vorerst bestehen.

Ab dem 4. Mai werden die Bereiche Fertigung, Industrie, Baugewerbe und Großhandel wieder geöffnet; Bars und Restaurants dürfen (zusätzlich zu Lieferungen nach Hause) Lebensmittel und Getränke zum Mitnehmen verkaufen.

– Alle Arbeitgeber werden zur Einhaltung des „Gemeinsamen Protokolls zur Regelung der Maßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung der Verbreitung des Covid-19-Virus am Arbeitsplatz“ verpflichtet, das am 24. April 2020 von der Regierung im Einvernehmen mit den Sozialpartnern verabschiedet wurde (beziehungsweise des spezifischeren Protokolls hinsichtlich ihres Produktionssektors).

Ab dem 18. Mai werden Einzelhandel, Museen und Bibliotheken wieder geöffnet (stets unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln); auch die Ausübung sportlicher Aktivitäten auf Sportplätzen wird erlaubt.

Ab dem 1. Juni werden Bars, Restaurants und persönliche Dienstleistungsbetriebe (Friseure, Kosmetiksalons usw.) unter Einhaltung besonderer Hygiene- und Abstandsregeln, die rechtzeitig mitgeteilt werden, wieder geöffnet.

Die Schulen werden nicht vor September wiedereröffnet. Maßnahmen zur Unterstützung von Familien und zur Ermöglichung einer Rückkehr von Eltern mit schulpflichtigen Kindern an ihren Arbeitsplatz (Babysitter-Bonus, Sonderurlaub) werden verlängert.

– Die Regierung wird die Daten zur epidemiologischen Entwicklung auf nationaler Ebene überwachen und ist entschlossen, weitere restriktive Maßnahmen zu ergreifen, falls die Ansteckungsraten wieder Schwellenwerte erreichen, die eine weitere Zunahme der Ausbreitung des Virus erwarten lassen.