Als freiwilligen Service und ohne rechtliche Verpflichtung bietet das Generalkonsulat Listen von:
die Italienisch sprechen und ihre Daten beim Generalkonsulat hinterlegt haben.
Selbstverständlich übernimmt das Generalkonsulat keine Verantwortung für:
- die Korrektheit der Anschriften;
- für die Qualität der Leistungen;
- für die Honorare der Leistungen;
Seit dem 1. Januar 2012 üben die italienischen Konsulate in Deutschland, Belgien, Frankreich, Littauen und Österreich
keine notarielle Funktionen mehr aus.
Folgende Webseiten kann man konsultieren auf der Suche nach:
- einem Notar in Italien: www.notariato.it;
- einem Notar in Deutschland, der Italienisch spricht: www.deutsche-notarauskunft.de;