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REISEDOKUMENTE – Einverständniserklärung dichiarazione di accompagnamento für Alleinreisende unter 14 Jahren

 

 

 

 

 

 

 

 

PASS – UND AUSWEISANGELEGENHEITEN
passaporti.colonia@esteri.it

Ein minderjähriges Kind unter 14 Jahren, das ausserhalb seines Heimatlandes und ohne die Begleitung von mindestens einer Person mit Sorgerecht reist, muss eine Einverständniserklärung attestazione di accompagnamento bei sich führen, aus der die Personalien der Person, der Behörde oder der Transportfirma hervorgehen, der es anvertraut wird.
Diese Einverständniserklärung attestazione di accompagnamento wird auf Anfrage ausgestellt und muss von all denjenigen unterschrieben werden, die nach italienischem Recht das Sorgerecht für das Kind haben. Die Einverständniserklärung attestazione di accompagnamento gilt nur für eine Reise und hat eine Gültigkeit von maximal sechs (6) Monaten.

Nach vorheriger Terminabsprache per Email an passaporti.colonia@esteri.it müssen beim Generalkonsulat folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • ausgefüllt und unterschrieben: Einverständniserklärung für Alleinreisende unter 14 Jahren attestazione di accompagnamento;
  • zudem:
    > Fotokopie des Reisedokuments, mit dem das minderjährige Kind reist;
    > Fotokopie des Reisedokuments der Personen, die das Sorgerecht für das minderjährige Kind haben;
    > Fotokopie des Reisedokuments der Person, der das minderjährige Kind anvertraut wird (das ist nicht nötig, wenn das Kind einem Transportunternehmen anvertraut wird);

WICHTIG: Falls ein Elternteil kein EU-Bürger ist, dann muss er persönlich im Konsulat erscheinen und seine Unterschrift beglaubigen lassen.

Für weiterführende Informationen konsultieren Sie bitte die Homepage des italienischen Außenministeriums Ministero degli Affari Esteri e della Cooperazione Internazionale:
https://conslione.esteri.it/it/servizi-consolari-e-visti/servizi-per-il-cittadino-italiano/dichiarazione-di-accompagnamento/