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MELDEREGISTER ANAGRAFE DEGLI ITALIANI RESIDENTI ALL’ESTERO A.I.R.E. – Repatriierung: Umzug ins alte Heimatland Italien

MELDEREGISTER A.I.R.E.
anagrafe.colonia@esteri.it

Bevor Sie definitiv nach Italien zurückkehren können (Repatriierung), müssen Sie sich bei der deutschen Gemeinde abmelden, in der Sie Ihren Wohnsitz haben (Abmeldung). Sobald Sie wieder in Italien leben, müssen Sie sich beim Melderegister Ihrer Heimatgemeinde Ufficio Anagrafe del Comune melden und dort Ihren neuen Wohnsitz anmelden.

Noch am gleichen Tag wird sich Ihre Heimatgemeinde um folgendes kümmern:

  • Abmeldung beim A.I.R.E.-Melderegister für im Ausland lebende, italienische Staatsbürger*innen (= cancellazione dall’A.I.R.E.) und gleichzeitige Anmeldung im Nationalen Melderegister APR (= Anagrafe Popolazione Residente);
  • offizielle Mitteilung an das Generalkonsulat Köln mit dem Datum, ab dem die Repatriierung (rimpatrio) wirksam wird

Sie als ehemaliger in Deutschland lebender, italienischer Staatsbürger können dem Generalkonsulat Köln Ihre „Abmeldung“ per Email zukommen lassen. Aber offiziell ist Ihre Repatriierung ab dem Moment wirksam, in dem Sie sich in Ihrer italienischen Heimatgemeinde angemeldet haben.

HINWEIS:
Erinnern Sie sich bitte daran, auch Ihrer deutschen Krankenkasse rechtzeitig die „Abmeldung“ (= cancellazione) Ihrer deutschen Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz hatten, zukommen zu lassen.

WICHTIG:
Alle italienischen Staatsbürger*innen, auch all diejenigen, die bereits im Melderegister eingetragen sind, werden hiermit eingeladen, sich auch einzutragen im Portal für konsularische Dienstleistungen: Fast It