ABTEILUNG FÜR SOZIALES UND MIGRATIOJN
T. +49-221-40087-15
F. +49-221-4060350
sociale.colonia@esteri.it
colonia.sociale1@esteri.it
Das EAS-Büro stellt bei der definitiven Umsiedelung nach Italien die notwendigen Bescheinigungen für die italienischen Behörden
nach Vorlage folgender Unterlagen aus:
- Abmeldebescheinigung der deutschen Kommunalverwaltung;
- Aufenthaltsbescheinigung;
- Liste des Umzugsguts;
Für die Überführung eines KFZ, das mindestens seit 6 Monaten Eigentum der betreffenden Person sein muss,
müssen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein von einem vereidigten Übersetzer übersetzt
und vom Notariat des Generalkonsulats beglaubigt werden.
Das EAS-Büro stellt die für die Einschreibung in einer italienischen Handelskammer notwendige Bescheinigung
über Gewerbetätigkeit aus für:
Personen, die in Deutschland ein Gewerbe betrieben haben, nach Vorlage von:
- Aufenthaltsbescheinigung
- Kopie des deutschen Gewerbescheins
Personen, die in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis standen, nach Vorlage einer:
- Erklärung über Dauer, Branche und Art der Tätigkeit.