ABTEILUNG FÜR SOZIALES UND MIGRATION
T. +49-221-40087-13, 14
F. +49-221-4060350
sociale.colonia@esteri.it
colonia.sociale1@esteri.it
Die Abteilung bietet folgende Dienstleistungen an:
Rückkehr nach Italien
Die Abteilung stellt eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei den italienischen Behörden aus. Dafür sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Abmeldebescheinigung der deutschen Behörden
- Aufenthaltsbescheinigung der deutschen Behörden (mit Angabe des Ersteinreisedatums)
- Gewerbebescheinigung (s.u.)
Personen, die ein Fahrzeug mit sich führen wollen, müssen den Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief von einem ermächtigten Übersetzer (s. Liste auf der Homepage des Konsulats) übersetzen lassen und die Übersetzung vom Notariat des Konsulats beglaubigen lassen.
Gewerbebescheinigung
Die Sozialabteilung stellt die Konsularische Bescheinigung zur Vorlage bei einer italienischen Handelskammer über ausgeübte Gewerbetätigkeit aus
a) für Personen, die in Deutschland ein Gewerbe betrieben haben, nach Vorlage von:
- Aufenthaltsbescheinigung
- Kopie des deutschen Gewerbescheins im Original
b) für Personen, die in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis standen, nach Vorlage einer
- Erklärung über Dauer, Branche und Art der Tätigkeit (die Gebühr für die Konsularische Bescheinigung beträgt € 30,99).
Weitere Bescheinigungen
Nach Vorlage der deutschen Aufenthaltsbescheinigung stellt die Sozialabteilung die Auslandsaufenthaltsbescheinigung aus (beispielsweise für die Zuweisung von Sozialwohnungen, die Ermäßigung der kommunalen Müllabfuhrgebühren oder in Italien).
Aufenthaltsrecht / Abschiebungen
Die Sozialabteilung gibt Auskünfte und Ratschläge bei Problemen mit der Erteilung/Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung/Freizügigkeitsbescheinigung. Es wird gegebenenfalls bei den zuständigen deutschen Behörden tätig.
Im Falle einer drohenden Abschiebung aus Deutschland.kann es Ratschläge und Hinweise erteilen.
Strafgefangene
Die Sozialabteilung erteilt allgemeine rechtliche Informationen (beispielsweise über die für den Antrag auf Verbüßung der Strafe in einer italienischen Strafvollzugsanstalt notwendigen Voraussetzungen); bemüht sich um Verbesserung der Haftbedingungen von italienischen Gefangenen, die auch durch regelmäßige Besuche überprüft werden.
Familienangelegenheiten
Die Sozialabteilung wird in sozialen Fragen bei deutschen oder italienischen Behörden tätig und gibt allgemeine Auskünfte im Zusammenhang mit Ehetrennungen, -scheidungen und Unterhaltsfragen. Es betreut Minderjährige in besonders schwierigen Situationen.
Bei der Suche nach vermißten Personen kann das EAS-Büro bei deutschen Behörden tätig werden. Zur Nachforschung nach einem in Deutschland ansässigen Verwandten muß der Familienangehörige beim EAS-Büro unter Vorlage des eigenen Personalausweises einen begründeten Antrag mit den entsprechenden Personenstandsangaben der vermißten Person vorlegen.
Wer in Deutschland lebt und bedürftige Angehörige in Italien unterstützt, kann dies beim deutschen Finanzamt geltend machen und die von der deutschen Steuergesetzgebung vorgesehenen Erleichterungen beantragen. Dazu muss dem Finanzamt eine „Unterhaltsbescheinigung über Unterstützung bedürftiger Abgehöriger“ vorgelegt werden.
Diese Bescheinigung allein begründet allerdings noch keinen Anspruch auf Steuererleichterung, das Finanzamt kann weitere Nachweise verlangen. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt. Hier finden Sie das Formular.