Das Generalkonsulat bietet - als freiwilligen Service und nicht gesetzlich vorgeschriebene Leistung für die Nutzer - Listen von ermächtigten Übersetzern, Konferenzdolmetschern, Rechtsanwälten, Avvocati und Ärzten, die Italienisch sprechen und ihre Daten dem Generalkonsulat mitgeteilt haben.
Selbstverständlich übernimmt das Generalkonsulat keine Verantwortung für die Korrektheit der Anschriften oder für die Qualität oder die Honorare ihrer Leistungen.
Ergänzungen und insbesondere Adressänderungen werden erbeten an: stampa.colonia@esteri.it
- Übersetzer
- Dolmetscher
- Ärzte
- Rechtsanwälte
- Expertenliste nach Art. 84 des D.P.R. 5. Oktober 2010, Nr. 207: s. italienische Seite
Homepages wie Anwalt oder Anwaltsauskunft bieten Suchmaschinen für die Suche nach italienischsprachigen Anwälten.
Seit dem 1. Januar 2012 üben die italienischen Konsulate in Deutschland, Belgien, Frankreich, Litauen und Österreich keine notarielle Funktionen* mehr aus. Italienischsprachige Notare finden sich über die Websites www.notarverzeichnis.eu oder www.deutsche-notarauskunft.de
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